- Auch ein Stern ohne Text sagt nach mehreren Gerichten etwas aus: dass der Verfasser Ihre Leistung erlebt hat.
- Finden Sie den Verfasser in keiner Unterlage, können Sie den Kontakt bestreiten. Dann muss das Portal grundsätzlich beim Verfasser nachfragen (BGH, 09.08.2022).
- Zwei Landgerichte haben Google in solchen Fällen verurteilt (Hamburg und Lübeck, 2018).
- Einheitlich ist die Rechtsprechung nicht: Das Landgericht Augsburg ließ 2017 einen solchen Stern stehen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs speziell zu Bewertungen ohne Text kennen wir nicht.
- War der Verfasser wirklich Kunde, bleibt die Bewertung in aller Regel stehen.
Warum ein Stern ohne Text angreifbar ist
Ein Stern, kein Wort: Für den Betrieb ist das die undankbarste Bewertung. Es gibt nichts, worauf man antworten könnte, und der Schnitt sinkt trotzdem. Rechtlich ist ein solcher Stern aber nicht unangreifbar.
Wer einen Betrieb bewertet, erklärt damit stillschweigend, dass er dessen Leistung erlebt hat. Das gilt nach mehreren Gerichten auch ohne Text. Stimmt es nicht, fehlt der Bewertung die Grundlage. Der Betrieb muss das gegenüber dem Portal nicht beweisen. Es genügt grundsätzlich, den Kontakt zu bestreiten. Dann ist das Portal am Zug und muss beim Verfasser nachfragen.
Die Rüge „kein Kundenkontakt“ genügt.
Ein Ferienpark beanstandete Bewertungen auf einem Reiseportal nur mit dem Hinweis, die Verfasser seien keine Gäste gewesen. Das Portal fragte nicht nach. Der Bundesgerichtshof gab dem Ferienpark recht: Die Rüge reicht grundsätzlich aus, auch wenn die Bewertung Einzelheiten schildert. Das Portal muss sie an den Verfasser weiterleiten. Antwortet der nicht in angemessener Frist, ist die Bewertung zu löschen.
Für Sie heißt dasGegenüber dem Portal müssen Sie nicht beweisen, dass jemand kein Kunde war. Es reicht zunächst, den Kontakt zu bestreiten. Zwei Grenzen nennt das Gericht: Ist der Verfasser für Sie ohne Weiteres erkennbar, müssen Sie mehr vortragen. Und Rechtsmissbrauch wird nicht geschützt.
Was die Gerichte entschieden haben
Zwei Landgerichte haben Google wegen Ein-Sterne-Bewertungen ohne Text verurteilt. In beiden Fällen legte das Gericht zugrunde, dass der Verfasser die Leistung nie in Anspruch genommen hatte.
Auch ein Stern ohne Text kann fallen.
Ein Gasthaus erhielt eine Ein-Sterne-Bewertung ohne ein Wort. Der Wirt fand die Verfasserin in keiner seiner Unterlagen und bestritt den Besuch. Google lehnte die Löschung ab und fragte auch nicht nach. Das Landgericht verurteilte Google zur Unterlassung.
Für Sie heißt dasEine Bewertung ohne Text ist nicht unangreifbar. Andere Gerichte haben in ähnlichen Fällen aber anders entschieden, etwa das Landgericht Augsburg (Urteil vom 17.08.2017, 22 O 560/17).
Ein Stern ohne Text für einen Kieferorthopäden: zu löschen.
Ein Kieferorthopäde erhielt eine Ein-Sterne-Bewertung ohne Text. Das Gericht ging nach den Berichten davon aus, dass der Verfasser keine Leistung der Praxis in Anspruch genommen hatte, und verurteilte Google zur Unterlassung.
Für Sie heißt dasAuch hier kam es nicht auf den fehlenden Text an, sondern darauf, ob der Bewertung eine eigene Erfahrung zugrunde lag.
Die Gegenstimme aus Augsburg
Einheitlich ist die Rechtsprechung nicht. Das Landgericht Augsburg ließ eine Bewertung ohne Text stehen: Es genüge, dass der Nutzer irgendwie mit der Klinik in Berührung gekommen sei. War der Verfasser wirklich Kunde, schützt ihn ohnehin die Meinungsfreiheit. Mehr dazu im Abschnitt Wo die Grenzen liegen.
Ein Stern ohne Text für eine Zahnklinik: zulässig.
Eine Zahnklinik klagte gegen eine Ein-Sterne-Bewertung ohne Begründung. Das Gericht wies die Klage nach den Berichten ab: Für eine Bewertung genüge es, dass der Nutzer in irgendeiner Weise mit der Klinik in Berührung gekommen sei.
Für Sie heißt dasDie Gerichte urteilen nicht einheitlich. In Augsburg half es dem Klinikbetreiber nicht, dass er niemanden mit dem Nutzernamen kannte. Das Urteil stammt aus der Zeit vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2022.
Was daraus folgt: Am ehesten Aussicht hat ein Antrag, wenn Sie nach Durchsicht Ihrer Unterlagen sagen können, dass Sie den Verfasser nicht kennen. Sicher ist das nicht, wie das Augsburger Urteil zeigt. Schlecht sind die Aussichten, wenn der Verfasser erkennbar Kunde war und nur nichts dazugeschrieben hat.
So gehen Sie vor
- Bewertung sichernScreenshot mit Datum und Profilnamen, bevor sich etwas ändert.
- Unterlagen durchsehenPasst der Profilname zu einem Kunden, einem Auftrag, einem Termin? Prüfen Sie auch den Zeitraum rund um das Datum der Bewertung.
- Zurückhaltend antwortenWenn Sie antworten, dann neutral: dass Sie den Besuch nicht zuordnen können und um Kontakt bitten. Schildern Sie keinen Besuch, den es vielleicht nie gab.
- Den richtigen Weg wählenDeutet alles auf eine Fälschung hin, melden Sie die Bewertung als Richtlinienverstoß. Können Sie den Verfasser nur nicht zuordnen, ist die rechtliche Meldung der passende Weg. Beide Wege erklärt der Ratgeber Google-Bewertung melden.
- Nicht pauschal bestreitenBestreiten Sie den Kontakt nur, wenn Sie nachgesehen haben. Wer systematisch bestreitet, obwohl die Besuche erkennbar stattfanden, verliert vor Gericht.
Mehrere Sterne ohne Text in kurzer Zeit sind eines der Anzeichen im Check für Fake-Bewertungen. Was eine einzige Ein-Sterne-Bewertung für Ihren Schnitt bedeutet, zeigt die Ausgleichs-Waage.
Häufige Fragen zu Bewertungen ohne Text
Kann man eine Ein-Sterne-Bewertung ohne Text löschen lassen?
Muss Google den Namen des Verfassers nennen?
Soll ich auf eine Bewertung ohne Text antworten?
Was gilt, wenn der Verfasser doch Kunde war?
Quellen
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.08.2022, VI ZR 1244/20: dejure.org
- Landgericht Hamburg, Urteil vom 12.01.2018, 324 O 63/17: landesrecht-hamburg.de
- Landgericht Lübeck, Urteil vom 13.06.2018, 9 O 59/17: Fundstellen bei dejure.org, Bericht bei iww.de
- Landgericht Augsburg, Urteil vom 17.08.2017, 22 O 560/17: Fundstellen bei dejure.org, Bericht bei zm-online.de


