- Verstoß gegen Googles Richtlinien (Spam, Fälschung, Interessenkonflikt, Beleidigung): direkt im Unternehmensprofil melden. Die Prüfung dauert nach Googles Angabe in der Regel mehrere Tage.
- Lehnt Google ab, können Sie einmal Einspruch einlegen, für bis zu zehn Rezensionen gleichzeitig.
- Verstoß gegen deutsches Recht (kein Kundenkontakt, unwahre Tatsachen): über Googles Formular für rechtliche Meldungen.
- Bleibt die Bewertung stehen, gibt es Beschwerde, Streitbeilegung und den Weg zum Gericht.
- Echte Kritik echter Kunden melden Sie besser nicht. Hier hilft eine sachliche Antwort.
Erst klären: Verstößt die Bewertung gegen Googles Regeln oder gegen das Gesetz?
Google kennt zwei getrennte Verfahren. Das eine prüft, ob eine Bewertung gegen die eigenen Richtlinien verstößt. Das andere prüft, ob sie nach deutschem Recht unzulässig ist. Wer den falschen Weg wählt, riskiert eine Absage, obwohl die Bewertung angreifbar wäre.
- Weg 1RichtlinieFür Spam, Fälschungen, Interessenkonflikte, Beleidigungen und Beiträge ohne Bezug zum Betrieb.Zur Anleitung
- Weg 2EinspruchWenn Google eine Meldung nach Weg 1 abgelehnt hat. Einmal möglich.Zur Anleitung
- Weg 3RechtFür Bewertungen ohne Kundenkontakt und für unwahre Tatsachen. Hier greifen die Urteile der Gerichte.Zur Anleitung
| Was nicht stimmt | Woran Sie es erkennen | Weg |
|---|---|---|
| Gefälschte Bewertung | Keine echte Erfahrung, bezahlt oder von mehreren Konten derselben Person. | Weg 1 |
| Interessenkonflikt | Aktuelle oder frühere Mitarbeiter, Mitbewerber oder deren Umfeld. | Weg 1 |
| Beleidigung, Belästigung, Hassrede | Persönliche Angriffe statt Kritik an der Leistung. | Weg 1 |
| Kein Bezug zum Betrieb | Der Text handelt von etwas anderem oder meint erkennbar einen anderen Betrieb. | Weg 1 |
| Persönliche Daten | Die Bewertung nennt private Angaben über Sie oder Ihr Team. | Weg 1 |
| Kein Kundenkontakt | Sie finden zum Verfasser keinen Auftrag, keine Rechnung, keinen Termin. | Weg 3 |
| Unwahre Tatsachen | Die Bewertung behauptet etwas Nachprüfbares, das nicht stimmt. | Weg 3 |
Tipp: Auch eine Bewertung ohne echte Erfahrung verstößt gegen Googles Richtlinien. Ein Versuch über Weg 1 kostet nichts, und eine Löschung auf diesem Weg zählt nicht für den Hinweis auf entfernte Bewertungen. Bleibt der Versuch ohne Erfolg, steht Weg 3 weiter offen.
Was Google im Einzelnen verbietet, steht in der Richtlinie zu verbotenen und eingeschränkt zulässigen Inhalten. Welche Bewertungen rechtlich angreifbar sind, erklärt der Ratgeber Wann muss Google eine Bewertung löschen?
Weg 1: Die Bewertung im Unternehmensprofil melden
Das ist der schnellste Weg. Er passt, wenn die Bewertung gegen Googles Richtlinien verstößt. Google entfernt auf diesem Weg nur Richtlinienverstöße. Bewertungen, die Ihnen bloß nicht gefallen, bleiben stehen: Google schlichtet nach eigener Aussage keine Konflikte zwischen Betrieb und Kunde.
- Unternehmensprofil öffnenMelden Sie sich mit dem Google-Konto an, das Ihr Profil verwaltet.
- „Rezensionen lesen“ wählenSuchen Sie die Bewertung, um die es geht.
- Auf „Melden“ tippen und den Grund wählenWählen Sie den Grund, der am genauesten passt.
- „Bericht senden“Die Überprüfung dauert laut Google in der Regel mehrere Tage.
Auch ohne eigenes Profil lässt sich eine Bewertung melden: in Google Maps über das Menü mit den drei Punkten neben der Bewertung, dann „Rezension melden“.
Tipp: Sichern Sie vor jeder Meldung einen Screenshot der Bewertung mit Datum und Profilnamen. Verfasser ändern ihren Text manchmal nachträglich.
Weg 2: Status prüfen und Einspruch einlegen
Für gemeldete Bewertungen bietet Google ein eigenes Tool zum Verwalten von Bewertungen. Dort sehen Sie, was aus Ihrer Meldung geworden ist:
- Entscheidung steht aus: Google prüft noch.
- Meldung überprüft, kein Richtlinienverstoß: Google lässt die Bewertung stehen.
- Eskaliert: Ihr Einspruch liegt bei Google. Die endgültige Entscheidung kommt per E-Mail.
Gegen eine Ablehnung können Sie Einspruch einlegen. Das geht nur einmal und für bis zu zehn Rezensionen gleichzeitig. Das Ergebnis kommt per E-Mail. Nutzen Sie den Einspruch, um nachzulegen: Was genau verstößt gegen welche Regel?
Weg 3: Die Bewertung aus rechtlichen Gründen melden
Dieser Weg ist der wichtigste für Bewertungen, die Sie keinem Kunden zuordnen können, und für unwahre Tatsachen. Ob jemand wirklich Kunde war, sieht man einer Bewertung nicht an. Für solche Fälle ist das rechtliche Verfahren da: Es verpflichtet Google, beim Verfasser nachzufragen.
- Googles Assistenten für rechtliche Meldungen öffnenSie finden ihn in der Google-Hilfe unter Inhalte aus rechtlichen Gründen melden.
- Als Produkt Google Maps wählenDazu gehören Unternehmensprofile und Bewertungen. Je Produkt ist eine eigene Meldung nötig.
- Den Grund wählenFür Bewertungen ist das in der Regel die Verletzung des Persönlichkeitsrechts, bei Google auch Diffamierung genannt.
- Genau begründenNennen Sie die Bewertung und was daran nicht stimmt. Nach den Feststellungen des Landgerichts Hamburg vom Dezember 2025 lässt das Formular nur 1.000 Zeichen und keine Anlagen zu. Schreiben Sie also knapp.
Was nach der Meldung passiert
Google informiert den Verfasser. Nach Googles eigener Hilfeseite wird die Mehrzahl der deutschen Löschanträge mit fehlendem geschäftlichem Kontakt begründet. Der Verfasser kann Einspruch einlegen und soll dann seine Erfahrung schildern und Nachweise vorlegen, etwa Belege, Rechnungen, Terminbestätigungen oder Fotos. Hat er Erfolg, stellt Google die Bewertung wieder her.
Der rechtliche Maßstab dahinter stammt vom Bundesgerichtshof: Äußert sich der Verfasser nicht in angemessener Frist, ist die Bewertung zu löschen.
Gut zu wissen: Löschungen auf diesem Weg zählen für den Hinweis auf entfernte Bewertungen, den Google seit 2026 in deutschen Profilen zeigt. Mehr dazu im Ratgeber Sieht man gelöschte Bewertungen?
Was in eine gute Begründung gehört
- Welche Bewertung: Profilname des Verfassers, Datum und Wortlaut.
- Was nicht stimmt: zum Beispiel, dass Sie dem Profil keinen Kunden, Auftrag oder Termin zuordnen können.
- Dass Sie nachgesehen haben: Erwähnen Sie, dass Sie Ihre Unterlagen durchgesehen haben.
- Bei Tatsachen: was genau unwahr ist und womit Sie das belegen können.
Muss es das Formular sein?
Darüber streiten die Gerichte. Das Kammergericht Berlin und das Landgericht Hamburg lassen auch eine E-Mail oder ein Anwaltsschreiben genügen, wenn es genau und begründet ist. Eine Kammer des Landgerichts Berlin II hatte im August 2025 das Meldeverfahren verlangt (Beschluss vom 07.08.2025, 27 O 262/25 eV). Das Kammergericht hat dem kurz darauf widersprochen, seitdem lässt die Kammer die Frage offen. Auf der sicheren Seite ist, wer das Formular nutzt.
Kein Zwang zum Meldeformular.
Das Kammergericht stellte klar: Betroffene müssen das Meldeverfahren nach dem Digital Services Act nicht nutzen. Auch ein Anwaltsschreiben oder eine E-Mail kann dem Anbieter Kenntnis verschaffen, wenn es genau und begründet genug ist. Reicht die formlose Meldung nicht aus, trägt allerdings der Meldende das Risiko.
Für Sie heißt dasSie haben die Wahl des Wegs. Wer formlos meldet, sollte aber so genau schreiben, dass sich der Verstoß ohne Rückfrage erkennen lässt.
Google muss auch auf eine E-Mail reagieren.
Eine Praxis beanstandete eine Bewertung per E-Mail. Google verwies nur auf sein Online-Formular und löschte erst nach dem Gang zum Gericht. Das Landgericht hielt den Antrag für begründet: Kenntnis kann auch außerhalb des Formulars entstehen. Das Formular selbst hielt die Kammer nicht für leicht zugänglich und benutzerfreundlich, vor allem weil Daten an eine Forschungsdatenbank weitergegeben werden. Zweifel hatte sie auch wegen der Grenze von 1.000 Zeichen und fehlender Anlagen.
Für Sie heißt dasEine ausreichend genaue Beanstandung zählt, auch wenn sie nicht über Googles Formular kommt. Ob das immer gilt, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt.
Gut zu wissen: Google kann eine Kopie rechtlicher Meldungen an das Projekt Lumen weitergeben, das solche Meldungen veröffentlicht. Lumen entfernt nach Googles Angaben die Kontaktdaten des Absenders, etwa Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Anschrift.
Wenn Google ablehnt
Eine Absage ist nicht das Ende. Der Digital Services Act der EU gibt Ihnen drei weitere Schritte:
- Interne Beschwerde: Mindestens sechs Monate lang können Sie kostenlos Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Google muss sie zeitnah und sorgfältig bearbeiten.
- Außergerichtliche Streitbeilegung: Zertifizierte Stellen prüfen den Fall. Für Google Maps nennt die Liste der EU-Kommission derzeit „Platform Control“ und „Appeals Centre Europe“. Für rechtliche Meldungen nach deutschem Recht ist Platform Control zuständig. Die Entscheidung bindet Google nicht.
- Gericht: Der Weg zum Gericht bleibt immer offen. Wer ein Eilverfahren will, sollte nicht lange warten. Die Hamburger Pressekammern halten in der Regel bis zu fünf Wochen ab Kenntnis für rechtzeitig. Andere Gerichte können strenger sein.
Welche rechtlichen Schritte sich im Einzelfall lohnen, klärt eine Anwältin oder ein Anwalt.
Fünf Fehler, die Sie vermeiden sollten
- Im Ärger antworten. Eine wütende Antwort lesen alle künftigen Kunden mit. Und wer darin auf den Besuch eingeht, kann den Kundenkontakt später kaum noch bestreiten.
- Alles pauschal bestreiten. Wer systematisch den Kundenkontakt bestreitet, obwohl er erkennbar bestand, verliert vor Gericht. Das Landgericht Berlin II hat das 2026 als Rechtsmissbrauch gewertet.
- Echte Kritik melden. Die Meinung eines echten Kunden ist geschützt, auch wenn sie hart ausfällt. Solche Meldungen kosten Zeit und bringen nichts.
- Den falschen Grund wählen. Eine Bewertung ohne Kundenkontakt ist nicht automatisch Spam. Sie gehört auf den rechtlichen Weg.
- Mit gekauften Bewertungen ausgleichen. Gefälschte Bewertungen in Auftrag zu geben, ist Unternehmen gesetzlich verboten. Google untersagt außerdem bezahlte Bewertungen sowie Anreize für Bewertungen und für das Ändern negativer Bewertungen.
Systematisches Bestreiten trotz erkennbarer Besuche ist Rechtsmissbrauch.
Ein Nachtclub hatte in 17 Eilverfahren mit gleichlautenden Meldungen den Kundenkontakt bestritten, obwohl die Bewertungen erkennbar echte Besuche schilderten. Das Gericht wies den Antrag zurück: Wer systematisch und pauschal bestreitet, obwohl der Kontakt auf der Hand liegt, missbraucht das Verfahren.
Für Sie heißt dasDie Rüge „kein Kundenkontakt“ ist kein Freibrief. Sie trägt nur, wenn Sie den Kontakt nach Durchsicht Ihrer Unterlagen wirklich nicht zuordnen können.
Häufige Fragen zum Melden
Wie lange dauert es, bis Google eine gemeldete Bewertung prüft?
Erfährt der Verfasser, dass seine Bewertung gemeldet wurde?
Kann ich eine Bewertung melden, wenn mir das Profil nicht gehört?
Was kostet eine Meldung bei Google?
Quellen
- Google-Hilfe: Unangemessene Rezensionen in Ihrem Unternehmensprofil melden
- Google-Hilfe: Tool zum Verwalten von Bewertungen (Anmeldung nötig)
- Google-Hilfe: Inhalte aus rechtlichen Gründen melden
- Google-Hilfe: Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte und Rezension in Google Maps melden
- Google-Hilfe: Einspruch gegen Entfernung einer Bewertung in Deutschland einlegen (Seite für Verfasser)
- Google-Hilfe: Rechtsbehelfe nach dem Digital Services Act
- Digital Services Act, Art. 16, 20 und 21: EUR-Lex; Liste der Streitbeilegungsstellen: EU-Kommission (Stand der Seite: 11.09.2026)
- Kammergericht, Beschluss vom 25.08.2025, 10 W 70/25; Landgericht Hamburg, Urteil vom 19.12.2025, 324 O 400/25; Landgericht Berlin II, Beschluss vom 07.08.2025, 27 O 262/25 eV, und Urteil vom 21.04.2026, 27 O 66/26 eV: Fundstellen in den Karten oben und bei gesetze.berlin.de
- Verbot gefälschter Bewertungen: Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 23c


