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Fake-Bewertung oder echte Kritik?

Nicht jede schlechte Bewertung ist ein Fake. Tippen Sie an, was auf Ihre Bewertung zutrifft. Je mehr Anzeichen, desto eher schadet sie Ihnen zu Unrecht.

  • 8 Anzeichen im Check
  • Stand: 9. Oktober 2026

Der Check: Was trifft auf Ihre Bewertung zu?

Nicht jede schlechte Bewertung ist ein Fake. Tippen Sie an, was auf Ihre Bewertung zutrifft. Je mehr Anzeichen, desto wahrscheinlicher schadet sie Ihnen zu Unrecht.

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Tippen Sie die Anzeichen an, die Sie bei einer Bewertung wiedererkennen.

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  • Screenshot sichernMit Datum und Profilnamen, bevor sich etwas ändert.
  • Löschen lassenSchicken Sie uns den Link zu Ihrem Profil. Wir prüfen kostenlos, welche Bewertungen gelöscht werden können.

Was ist eine Fake-Bewertung?

Eine Fake-Bewertung gibt eine Erfahrung vor, die es nie gab. Typische Fälle: Der Verfasser war nie Kunde. Die Bewertung wurde gekauft. Oder sie stammt von einem Mitbewerber. Googles Richtlinien verlangen, dass Beiträge auf tatsächlichen Erfahrungen beruhen. Unternehmen ist es gesetzlich verboten, gefälschte Bewertungen in Auftrag zu geben.

Fake oder nur unfair?

Der Unterschied entscheidet über die Löschung. Eine harte, knappe oder ungerecht empfundene Bewertung eines echten Kunden ist kein Fake. Sie ist durch die Meinungsfreiheit geschützt und bleibt in aller Regel stehen. Angreifbar wird eine Bewertung, wenn der Kontakt fehlt oder wenn sie unwahre Tatsachen behauptet.

Bundesgerichtshofhöchstes ZivilgerichtVI ZR 1244/20

Die Rüge „kein Kundenkontakt“ genügt.

Ein Ferienpark beanstandete Bewertungen auf einem Reiseportal nur mit dem Hinweis, die Verfasser seien keine Gäste gewesen. Das Portal fragte nicht nach. Der Bundesgerichtshof gab dem Ferienpark recht: Die Rüge reicht grundsätzlich aus, auch wenn die Bewertung Einzelheiten schildert. Das Portal muss sie an den Verfasser weiterleiten. Antwortet der nicht in angemessener Frist, ist die Bewertung zu löschen.

Für Sie heißt dasGegenüber dem Portal müssen Sie nicht beweisen, dass jemand kein Kunde war. Es reicht zunächst, den Kontakt zu bestreiten. Zwei Grenzen nennt das Gericht: Ist der Verfasser für Sie ohne Weiteres erkennbar, müssen Sie mehr vortragen. Und Rechtsmissbrauch wird nicht geschützt.

Oberlandesgericht StuttgartBerufungsgericht4 U 191/25

Die Enttäuschung eines echten Kunden bleibt stehen.

Ein Mandant bewertete seine Kanzlei mit einem Stern und einem langen, scharfen Text. Er begann mit „Absolut enttäuschende Erfahrung!“. Das Landgericht hatte fünf Sätze daraus verboten. Das Oberlandesgericht hob das auf und wies die Klage ab: Die Aussagen sind Meinungen und hatten einen tatsächlichen Anlass. Wer wirklich Kunde war, darf auch scharf und überzogen kritisieren.

Für Sie heißt dasHier hilft kein Antrag. Eine ruhige, sachliche Antwort unter der Bewertung ist der bessere Weg.

Was Sie bei einem Verdacht tun sollten

  1. Screenshot sichernMit Datum, Profilnamen und vollständigem Text, bevor sich etwas ändert.
  2. Unterlagen durchsehenGibt es zu Name, Zeitraum und geschilderter Leistung einen Auftrag, eine Rechnung oder einen Termin?
  3. Nicht im Ärger antwortenWer in der Antwort auf einen Besuch eingeht, kann den Kundenkontakt später kaum noch bestreiten.
  4. Melden oder prüfen lassenDie offiziellen Wege erklärt der Ratgeber Google-Bewertung melden. Oder Sie schicken uns Ihr Profil und erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung zu jeder Bewertung.

Häufige Fragen zu Fake-Bewertungen

Woran erkenne ich eine Fake-Bewertung?
Typische Anzeichen sind: kein passender Auftrag in Ihren Unterlagen, ein neues Profil ohne Geschichte, mehrere schlechte Bewertungen in kurzer Zeit, ein Stern ohne Text, pauschale Vorwürfe ohne Einzelheiten und Details, die nicht zu Ihrem Betrieb passen. Je mehr Anzeichen zusammenkommen, desto eher lohnt eine Prüfung.
Muss ich beweisen, dass eine Bewertung gefälscht ist?
Gegenüber dem Portal nicht. Nach dem Bundesgerichtshof genügt es grundsätzlich, den Kundenkontakt zu bestreiten. Dann muss das Portal beim Verfasser nachfragen. Antwortet der nicht in angemessener Frist, ist die Bewertung zu löschen (Urteil vom 09.08.2022, VI ZR 1244/20). Vor Gericht müssen Sie Ihre Angaben glaubhaft machen können.
Kann ich herausfinden, wer hinter einer Fake-Bewertung steckt?
Meist nicht. Auskunft über den Verfasser gibt es nur mit gerichtlicher Anordnung und nur bei strafbaren Inhalten wie Beleidigung oder übler Nachrede (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.03.2025, VI ZB 79/23). Für die Löschung ist der Name nicht nötig.

Quellen

  1. Google-Hilfe: Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte
  2. Verbot gefälschter Bewertungen: Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 23c
  3. Urteile: siehe die Karten oben und den Ratgeber Wann muss Google eine Bewertung löschen?

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